Strom

Hier finden Sie Informationen zum Netzzugang Strom und alles Wissenswerte zum Vertragswesen.

Netzzugang Strom
Verträge
uVE-Profile

Allgemeine Informationen

Das Energiewirtschaftsgesetz vom 13. Juli 2005, die daraus resultierenden Verordnungen -  jeweils in den aktuellen Fassungen - sowie die Regelungen und Fristen entsprechend der Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität BK6-06-009 (GPKE) sind Grundlagen für die Netznutzung im Verteilernetz der Stadtwerke Duisburg Netzgesellschaft mbH.

Die Stadtwerke Duisburg Netzgesellschaft mbH gewährt allen Netzkunden auf Basis der gesetzlichen Vorgaben einen diskriminierungsfreien Zugang zu ihrem Stromnetz.

Ansprechpartner

Wolfgang Mania
0203 604-3752
0203 604-2052
rahmenvertrag@swdu-netz.de


Arno Koppe
0203 604-3727
0203 604-2052
rahmenvertrag@swdu-netz.de 

Axel Pawlik
0203 604-2509
0203 604-2052
rahmenvertrag@swdu-netz.de 

 

Verträge

Der Netzbetreiber Stadtwerke Duisburg Netzgesellschaft mbH betreibt ein Verteilernetz für elektrische Energie, an das die elektrischen Anlagen der Kunden angeschlossen sind.

Die im Downloadbereich zur Verfügung stehenden Verträge regeln die Rechte und Pflichten der Vertragspartner zum Zugang zu den Energieversorgungsnetzen nach § 20 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Verbindung mit der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) für die Belieferung von Letztverbrauchern, deren elektrische Anlagen an das Verteilernetz des Netzbetreibers angeschlossen sind.  

Rechtliche Grundlage für den Anschluss an das Verteilernetz der Stadtwerke Duisburg Netzgesellschaft mbH ist ein Netzanschlussvertrag.

Mit der Entnahme von Elektrizität über diesen Netzanschluss kommt kraft Gesetzes ein Anschlussnutzungsverhältnis zwischen der Stadtwerke Duisburg Netzgesellschaft mbH und dem Anschlussnutzer zustande, welches gesondert bestätigt wird.

Anschlussnehmer und Anschlussnutzer können, müssen aber nicht identisch sein. So ist beispielsweise ein Haus- oder Grundstückseigentümer in der Regel Anschlussnehmer und Anschlussnutzer, der Mieter eines Hauses jedoch nur Anschlussnutzer.

Beiden Rechtsverhältnissen liegen die "Allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss und die Anschlussnutzung in Niederspannung" (NAV) zugrunde.

Ansprechpartner

Lieferantenrahmenvertrag und Netznutzungsvertrag

Thorsten Klatt
0203 604-2703
0203 604-2052
rahmenvertrag@swdu-netz.de 

 

 

 

 

uVE-Profile

Im Netzgebiet der Stadtwerke Duisburg Netzgesellschaft mbH können Kundenanlagen mit elektrischen Speicherheizungen bzw. Wärmepumpen mittels Netznutzung beliefert werden. Die im PDF-Dokument dargestellten Regelungen gelten für alle Lieferanten, die das Netz der Stadtwerke Duisburg Netzgesellschaft mbH nutzen.

Verfahrensbeschreibung       
uVE-Profilschar