Gas

Hier finden Sie Informationen zum Netzzugang Gas und alles Wissenswerte zum Vertragswesen.

Netzzugang Gas
Verträge

Allgemeine Informationen

Das Energiewirtschaftsgesetz vom 13. Juli 2005, die daraus resultierenden Verordnungen -  jeweils in den aktuellen Fassungen -, sowie die Regelungen und Fristen entsprechend der Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Gas BK7-06-067 (GeLiGas) sind Grundlagen für die Netznutzung im Verteilernetz der Stadtwerke Duisburg Netzgesellschaft mbH.

Die Stadtwerke Duisburg Netzgesellschaft mbH gewährt allen Netzkunden auf Basis der gesetzlichen Vorgaben einen diskriminierungsfreien Zugang zu ihrem Gasnetz.

Kooperationsvereinbarung

Die Stadtwerke Duisburg Netzgesellschaft mbH ist der "Vereinbarung über die Kooperation gemäß § 20 Abs.1b EnWG zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen" beigetreten.

Demzufolge wird im Verteilernetz der Stadtwerke Duisburg Netzgesellschaft mbH ausschließlich ein Netzzugang nach dem Zweivertragsmodell angeboten.

Technische Mindestanforderungen

Die technischen Mindestanforderungen gemäß § 19 Abs. 2 EnWG an Auslegung und Betrieb entsprechen den technischen Anforderungen, die im Arbeitsblatt G 2000 des DVGW Regelwerks "Mindest-
anforderungen bezüglich Interoperabilität und Anschluss an Gasnetze"
dargestellt sind.

Hierbei geht es um die Auslegung und den Betrieb von Netzanschlüssen für LNG-Anlagen, dezentrale Erzeugungsanlagen und Speicheranlagen, sowie von anderen Fernleitungs- oder Gasverteilernetzen und von Direktleitungen an das Gasverteilernetz der Stadtwerke Duisburg Netzgesellschaft mbH.

Ansprechpartner

Wolfgang Mania
0203 604-3752
0203 604-2052
rahmenvertrag@swdu-netz.de 


Arno Koppe
0203 604-3727
0203 604-2052
rahmenvertrag@swdu-netz.de 

Axel Pawlik
0203 604-2509
0203 604-2052
rahmenvertrag@swdu-netz.de 

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Verträge

Die Stadtwerke Duisburg Netzgesellschaft mbH betreibt ein Verteilernetz zur Ausspeisung von Gas, an das die Anlagen der Kunden angeschlossen sind. Die im Downloadbereich zur Verfügung stehenden Verträge regeln die Rechte und Pflichten der Vertragspartner zum Zugang zu den Energieversorgungsnetzen nach § 20 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Verbindung mit der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) für die Belieferung von Letztverbrauchern, deren Anlagen an das Verteilernetz des Netzbetreibers angeschlossen sind.

Rechtliche Grundlage für den Anschluss an das Verteilernetz der Stadtwerke Duisburg Netzgesellschaft mbH ist ein Netzanschlussvertrag.

Mit der Entnahme von Gas über diesen Netzanschluss kommt kraft Gesetzes ein Anschlussnutzungsverhältnis zwischen der Stadtwerke Duisburg Netzgesellschaft mbH und dem Anschlussnutzer zustande, welches gesondert bestätigt wird. Anschlussnehmer und Anschlussnutzer können, müssen aber nicht identisch sein. So ist beispielsweise ein Haus- oder Grundstückseigentümer in der Regel Anschlussnehmer und Anschlussnutzer, der Mieter eines Hauses jedoch nur Anschlussnutzer.

Beiden Rechtsverhältnissen liegen die "Allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss und die Anschlussnutzung in Niederdruck" (NDAV) zugrunde.

Ansprechpartner

Lieferantenrahmenvertrag

Thorsten Klatt
0203 604-2703
0203 604-2052
rahmenvertrag@swdu-netz.de 

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