Gas

Durch das Gesetz zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für den Wettbewerb erfolgt eine vollständige Liberalisierung der Bereiche Messstellenbetrieb und Messung.

Mit der Neuregelung von § 21b EnWG und der Verordnung über Rahmenbedingungen für den Messstellenbetrieb und die Messung im Bereich der leitungsgebundenen Elektrizitäts- und Gasversorgung (Messzugangsverordnung MessZV) können Dritte auf Wunsch des jeweiligen Anschlussnutzers den Messstellenbetrieb und/oder die Messung durchführen, sofern sie einen einwandfreien und den eichrechtlichen Vorschriften entsprechenden Messstellenbetrieb bzw. eine entsprechende Messung gewährleisten. Andernfalls obliegen die Aufgaben des Messstellenbetriebs und der Messung der gelieferten Energie dem Netzbetreiber. 

Der vertraglichen Regelung liegen die folgenden Verordnungen, in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschluss jeweils geltenden Fassung, zu Grunde:

Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Messzugangsverordnung (MessZV)
Eichgesetz
Eichordnung
MeteringCode
Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV)
Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV)
Anreizregulierungsverordnung (ARegV)
Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)
Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV)


Den Messstellenrahmenvertrag und den Messrahmenvertrag einschließlich der Anlagen stellen wir nebenstehend zum Download bereit.

Ansprechpartner

Thorsten Klatt
0203 604-2703
0203 604-2052
rahmenvertrag@swdu-netz.de